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Fuhrparkbetreuung: Wie Unternehmen Zeit, Kosten und Haftungsrisiken sparen

Inspektion, HU, UVV-Prüfung, Reifenwechsel: Wer mehrere Firmenfahrzeuge hat, jongliert mit vielen Fristen. Wir zeigen, welche Pflichten Fuhrparkverantwortliche haben und wie eine Werkstatt als fester Partner…

Ob Handwerksbetrieb mit drei Transportern, Pflegedienst mit zehn Kleinwagen oder Unternehmen mit Dienstwagen für den Außendienst: Firmenfahrzeuge müssen zuverlässig laufen. Jeder Ausfall kostet Zeit, Aufträge und Nerven. Gleichzeitig tragen Fuhrparkverantwortliche eine ganze Reihe gesetzlicher Pflichten, die im Alltag schnell untergehen.

Welche Pflichten haben Fahrzeughalter im Unternehmen?

Wer Fahrzeuge an Mitarbeitende überlässt, ist als Halter für deren sicheren Zustand verantwortlich. Die wichtigsten Pflichten im Überblick:

  • Hauptuntersuchung (HU/AU): Bei Pkw alle zwei Jahre, nach der Erstzulassung erstmals nach drei Jahren.
  • UVV-Prüfung: Nach der DGUV Vorschrift 70 müssen Fahrzeuge nach Bedarf, mindestens aber einmal jährlich, von einem Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.
  • Fahrerunterweisung: Mitarbeitende, die Firmenfahrzeuge nutzen, müssen regelmäßig unterwiesen werden.
  • Führerscheinkontrolle: Halter müssen sicherstellen, dass nur Personen mit gültiger Fahrerlaubnis fahren. In der Praxis wird der Führerschein deshalb regelmäßig kontrolliert, oft zweimal im Jahr.
  • Wartung: Inspektionen nach Herstellervorgaben, auch zum Erhalt von Garantie- und Leasingansprüchen.

Die UVV-Prüfung wird häufig mit der HU verwechselt. Beide sind aber unabhängig voneinander: Die HU ist verkehrsrechtlich vorgeschrieben, die UVV-Prüfung arbeitsschutzrechtlich. Wird sie versäumt, drohen nicht nur Bußgelder. Bei einem Unfall kann die Berufsgenossenschaft Regress fordern, und auch zivilrechtlich steht der Halter in der Haftung. Eine lückenlose Dokumentation der Prüfungen ist deshalb im Ernstfall Gold wert.

Die Herausforderung: Viele Fahrzeuge, viele Termine

Schon bei fünf Fahrzeugen kommen pro Jahr leicht 20 bis 30 Termine zusammen: Inspektionen, HU, UVV, zwei Reifenwechsel pro Fahrzeug, dazu ungeplante Reparaturen und Glasschäden. Wer das nebenbei organisiert, verliert schnell den Überblick. Typische Folgen:

  • Fristen werden überzogen, die Prüfgebühren steigen.
  • Fahrzeuge stehen unnötig lange, weil Termine nicht abgestimmt sind.
  • Kosten lassen sich kaum vergleichen, weil verschiedene Werkstätten im Spiel sind.
  • Bei Leasingrückgaben fehlen Wartungsnachweise.

Was eine Fuhrparkbetreuung leistet

Mit einer festen Werkstatt als Partner landen alle Fahrzeuge an einer Stelle. Bei uns bedeutet das:

  • Ein fester Ansprechpartner für alle Fahrzeuge Ihres Unternehmens
  • Inspektionen nach Herstellervorgaben mit Eintrag ins elektronische Serviceheft
  • HU und AU täglich direkt bei uns
  • Reifenservice mit Einlagerung für die ganze Flotte
  • Autoglasservice inklusive Kalibrierung der Assistenzsysteme
  • Unfallinstandsetzung mit Abwicklung über Sachverständige und Partneranwälte
  • Motor- und Getriebeinstandsetzung, wenn es doch einmal ernster wird

Wir stimmen Termine so ab, dass mehrere Arbeiten an einem Fahrzeug in einem Werkstattbesuch erledigt werden. Das spart Standzeiten und Fahrten. Und Sie erhalten nachvollziehbare Rechnungen pro Fahrzeug, mit denen Sie Ihre Kosten im Blick behalten.

Für wen sich das lohnt

Eine Fuhrparkbetreuung ist nicht nur etwas für große Flotten. Gerade kleine und mittlere Betriebe profitieren, weil hier meist niemand hauptberuflich für den Fuhrpark zuständig ist. Oft übernimmt die Geschäftsführung oder das Büro diese Aufgabe zusätzlich – und ist froh über jede Entlastung.

So läuft die Zusammenarbeit ab

Zu Beginn erfassen wir gemeinsam mit Ihnen Ihren Fuhrpark: Fahrzeuge, Kilometerstände, anstehende Inspektionen und HU-Termine. Daraus ergibt sich ein Überblick über alle Fristen des kommenden Jahres. Wir melden uns rechtzeitig, wenn ein Termin ansteht, und planen ihn so, dass Ihre Mitarbeitenden möglichst wenig auf ihr Fahrzeug verzichten müssen. Bei Pannen, Unfällen oder Glasschäden sind wir Ihr erster Ansprechpartner und kümmern uns um alles Weitere. Bei Bedarf stellen wir einen Ersatzwagen zur Verfügung, damit Ihr Betrieb weiterläuft.

Der Vorteil für Sie: weniger Organisationsaufwand, verlässliche Fristen und eine Werkstatt, die Ihre Fahrzeuge und deren Historie kennt.

Häufige Fragen

Betreuen Sie auch Leasingfahrzeuge?

Ja. Wartung und Reparatur nach Herstellervorgaben sind auch bei Leasingfahrzeugen in einer freien Werkstatt möglich. Bitte prüfen Sie vorab, ob Ihr Leasingvertrag besondere Vorgaben enthält.

Ab wie vielen Fahrzeugen lohnt sich die Betreuung?

Schon ab zwei oder drei Fahrzeugen. Sprechen Sie uns an, wir finden gemeinsam eine passende Lösung.

Sprechen Sie uns an

Mehr Informationen auf unserer Seite Fuhrparkbetreuung. Für ein persönliches Gespräch erreichen Sie uns unter +49 (0)341 5830 650.

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